Gesundheitscoaching Christine Brandt - Hamburg

Rückentraining

Arbeitsplatzbezogene Rückenschulmaßnahmen

Die arbeitsplatzbezogenen Rückenschulmaßnahmen orientieren sich an den Arbeitsbewegungen der Menschen und werden für den Betrieb „maß gefertigt“.

Orientiert an den Belastungen und Beanspruchungen, die von den Arbeitsbewegungen ausgehen, stelle ich die Inhalte der Schulungen und die praktischen Umsetzungsmöglichkeiten zusammen.

Einseitige Belastungen des Körpers wie z.B. langes Sitzen vor dem Bildschirm, langes Stehen am Industriearbeitsplatz, häufiges Heben und Tragen oder Zwangshaltungen am Arbeitsplatz haben Auswirkungen auf die Wirbelsäule, die Muskeln, Sehnen, Bänder und Gelenke. Psychische Beanspruchungen können sich in Form von muskulären Verspannungen äußern und werden von mir im Gesamtkontext immer mit berücksichtigt .

Die Möglichkeiten der Umsetzung richten sich nach den Vorgaben des Betriebes. Gleichbleibende Elemente sind:

  • Arbeitsplatzanalyse
  • Ergonomie/Arbeitsplatzverhältnisse
  • Schulung der Mitarbeiter
  • Praktische Umsetzung am Arbeitsplatz/Arbeitsplatzverhalten
  • Motivation zu gesundheitsbewusstem Verhalten

Eine sehr nachhaltige Methode ist das arbeitsplatzbezogene Rückentraining in Form von Arbeitsplatzprogrammen (siehe Bericht eines Arbeitsplatzprogramms in der Betriebszeitung der Hamburger Stadtentwässerung).

Ablauf:

  1. Arbeitsplatzbegehung-und analyse
  2. Theorie-Praxis-Seminar, 2 Stunden
  3. Einzelberatung am Arbeitsplatz, 30 Minuten pro Person
  4. Verhaltenstraining am Arbeitsplatz, 8 mal 15 Minuten in Kleingruppen

Die Durchführung von Bewegungspausen, als eigenständige Maßnahme oder im Anschluss an Schulungen, haben sich aus meiner Sicht bewährt. Bewegungspausen sind 10-15 minütige Arbeitsunterbrechungen, in denen über einen längeren Zeitraum arbeitsplatzbezogene Ausgleichs-, Kräftigungs - und Entspannungsübungen durchgeführt werden.

Eine weitere Möglichkeit der arbeitsplatzbezogenen Rückenschule besteht im Angebot eines 12-stündigen Kurses. Das Rückentraining findet dann vor oder im Anschluss an die Arbeitszeit in den Räumen des Betriebes statt. Wenn die Voraussetzungen des § 20 SGB erfüllt sind, können gesetzliche Krankenkassen und die BKK bis zu 80 % der Kosten übernehmen.

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